Augendiagnose
Die Augendiagnose ist die Lehre von der Krankheitserkennung anhand der Analyse der Strukturen und der zugehörigen Reflexzonen des Auges. Sie gewährt einen Einblick in die normalerweise verborgenen Bereiche der individuellen Erbanlagen. Sie zeigt die anlagebedingten Schwächen eines Menschen, seine genetisch geprägten und familiären Krankheitsneigungen (Konstitution), aber auch was der Mensch im Laufe seines Lebens daraus gemacht hat. Sie ist ein diagnostisches Verfahren, wobei sie hinweisenden Charakter hat. Gefundene Veränderungen der Iris, die auf bestimmte Erkrankungen hindeuten, führen anschließend in weiteren Diagnosen, Abklärung, Therapie. Eine akute Erkrankung ist mit Hilfe der Irisdiagnostik nicht zweifelsfrei zu diagnostizieren und bedarf ebenfalls weiterer Untersuchungen.